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Damit wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten können, haben Sie in
diesem Bereich die Möglichkeit, eine auf uns lautende Vollmacht auszudrucken und unterschrieben mitzubringen oder aber, sofern die rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe vorliegen, den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe auszufüllen.
Die rechtlichen Voraussetzungen hierzu erläutern wir Ihnen gerne.
Rufen Sie uns einfach unverbindlich an.
Allgemeine Vollmacht
Formulare zum Antrag auf Prozesskostenhilfe